Kanton Wallis: Zweiter Massnahmekatalog zur Unterstützung von Walliser Unternehmen



 

Viele Selbstständigerwerbende werden bei den aktuellen Massnahmen des Bundes noch nicht berücksichtigt. Zudem erhalten Arbeitnehmer in einer arbeitgeberähnlichen Stellung max. eine Entschädigung von 3'320.-, und das obwohl sie jahrelang Beiträge bezahlt haben, wie alle anderen Arbeitnehmer auch.

Deshalb hat der Kanton Wallis nun einen zweiten Massnahmekatalog beschlossen, der genau hier Abhilfe schaffen soll.
Für mehr Informationen dazu, klicken sie hier

Zurück